SOFTWARE-BENUTZER-LIZENZVERTRAG BITTE BEACHTEN: BITTE LESEN SIE DIESES DOKUMENT VOR DER INSTALLATION DER SOFTWARE DURCH. Dieses Dokument stellt einen Vertrag zwischen Ihnen und Canon Inc., mit Sitz in 30-2 Shimomaruko 3-chome, Ohta-ku, Tokio 146-8501, Japan (nachfolgend "Canon"), bezüglich der Software und den damit in Verbindung stehenden gedruckten Materialien sowie, falls vorhanden, Onlinedokumentationen bzw. elektronischen Dokumentationen (nachfolgend "Software") dar. MIT DER INSTALLATION DER SOFTWARE AKZEPTIEREN SIE DIE BEDINGUNGEN DIESES VERTRAGES. WENN SIE DEN BEDINGUNGEN DIESES VERTRAGES NICHT ZUSTIMMEN, SCHLIESSEN SIE BITTE SOFORT DIESES INSTALLATIONSPROGRAMM. DIE SOFTWARE WIRD IN DIESEM FALL NICHT INSTALLIERT UND SIE SIND NICHT BERECHTIGT, DIESE ZU BENUTZEN. Sie verpflichten sich, die Software ausschließlich in Übereinstimmung mit den nachfolgenden Bestimmungen und Bedingungen zu benutzen. 1. Eigentum und Urheberrecht: Alle Rechte, Titel und Interessen an der Software gehören Canon (oder seinen Drittlieferanten). Canon (oder ein Drittlieferant) behält zu jeder Zeit alle Urheberrechte und sonstigen geistigen Eigentumsrechte an der Software und allen etwaigen von ihr gefertigten Kopien, ungeachtet ihrer Form. Sie erhalten keine weitergehende als in diesem Vertrag ausdrücklich von Canon zugestandene Lizenz und kein Recht, weder ausdrücklich noch impliziert, am geistigen Eigentum von Canon (und seinen Drittlieferanten). Sie dürfen die in der Software einschließlich deren Kopien enthaltenen Copyright-Vermerke nicht ändern, entfernen oder löschen. 2. Lizenz: Ihre Lizenz, die Software zu nutzen, ist nicht ausschließlich und nicht übertragbar. Es ist Ihnen gestattet: (1) die Software auf mehreren Computern, z. B. Workstations, Terminals oder anderen Geräten für Ihre eigenen internen Zwecke zu nutzen ("nutzen" bedeutet das Speichern, Laden, Installieren, Ausführen oder Aufrufen der Software); und (2) eine angemessene Anzahl von Sicherheitskopien der Software für die erlaubte Benutzung zu erstellen, vorausgesetzt, dass alle Kopien den Copyright-Vermerk von Canon entsprechend der Ihnen zur Verfügung gestellten Original-Software tragen. Sie dürfen die Software insgesamt oder teilweise nicht selbst oder durch Dritte vermieten, verleasen, unterlizenzieren, verleihen, verkaufen, zuweisen, übertragen, kopieren, modifizieren, adaptieren, mit anderen Programmen, übersetzen, in eine andere Programmiersprache konvertieren, Rückerschließungen der verschiedenen Herstellungsstufen der Software (Reverse-Engineering) vornehmen, dekompilieren, ändern, disassemblieren oder abgeleitete Werke schaffen, die insgesamt oder teilweise auf der Software beruhen, sofern dies nicht ausdrücklich in diesem Vertrag oder durch zwingende Gesetze gestattet ist. 3. Exportbeschränkung: Sie verpflichten sich, die Software nicht ohne die erforderliche Erlaubnis der zuständigen Regierungen aus dem Land, in dem diese ursprünglich erworben wurde, in andere Länder zu senden oder zu bringen. Sie verpflichten sich, alle Exportgesetze, -beschränkungen und -bestimmungen der entsprechenden Länder einzuhalten (dies gilt auch für die U.S. Export Administration Regulations ("EAR")) und die Software nicht zu exportieren oder direkt oder indirekt zu reexportieren, um entsprechende Gesetze, Beschränkungen und Bestimmungen nicht zu verletzen. 4. Kündigung: Dieser Vertrag tritt durch Installation der Software in Kraft und besitzt bis zu seiner Kündigung Gültigkeit. Sie können diesen Vertrag durch Zerstören der Software einschließlich sämtlicher Kopien kündigen. Der Vertrag wird auch gekündigt, wenn Sie die Vertragsbedingungen nicht einhalten. Bei Kündigung des Vertrages, gleichgültig aus welchem Grund, müssen Sie sofort sämtliche Kopien der Software zerstören, einschließlich derer auf Festplatten von Computern, die sich in Ihrem Besitz, Einflussbereich oder unter Ihrer Kontrolle befinden. Darüber hinaus ist Canon berechtigt, sämtliche zur Verfügung stehende vertragliche oder gesetzliche Rechte, Vollmachten oder Mittel einzusetzen. 5. Support und Updates: Canon, Canon-Niederlassungen und Tochtergesellschaften, deren Distributoren und Vertragshändler sind nicht verpflichtet, Ihnen bei der Benutzung oder Wartung der Software zu helfen. Canon, Canon-Niederlassungen und Tochtergesellschaften, deren Distributoren und Vertragshändler sind außerdem nicht verpflichtet, Updates, Programmkorrekturen oder Support für die Software bereitzustellen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich zwischen Ihnen und einer der oben genannten juristischen Personen vereinbart. 6. BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG: (1) DIE SOFTWARE WIRD IN DEM ZUSTAND ÜBERGEBEN, WIE SIE IST, OHNE GARANTIE ODER GEWÄHRLEISTUNG JEGLICHER ART. (2) INSBESONDERE WIRD KEINE GARANTIE ODER GEWÄHRLEISTUNG HINSICHTLICH IHRER QUALITÄT UND/ODER GEEIGNETHEIT FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK GEGEBEN. DAS GESAMTE RISIKO BEZÜGLICH DER QUALITÄT UND DER LEISTUNG DER SOFTWARE LIEGT BEI IHNEN. (3) SOLLTE SICH DIE SOFTWARE ALS FEHLERHAFT ERWEISEN, TRAGEN SIE (UND NICHT CANON, MIT CANON VERBUNDENE UNTERNEHMEN, IHRE DISTRIBUTOREN ODER HÄNDLER) DIE GESAMTEN KOSTEN ALLER NOTWENDIGEN SERVICELEISTUNGEN, REPARATUREN ODER ANPASSUNGEN. (4) CANON, DIE MIT CANON VERBUNDENEN UNTERNEHMEN, SOWIE DIE DISTRIBUTOREN UND HÄNDLER VON CANON ÜBERNEHMEN KEINE GEWÄHR DAFÜR, DASS DIE FUNKTIONEN, DIE IN DER SOFTWARE ENTHALTEN SIND, IHRE ANFORDERUNGEN ERFÜLLEN ODER DASS DIE BENUTZUNG DER SOFTWARE OHNE STÖRUNGEN ODER FEHLER MÖGLICH WÄRE. KUNDENANSPRÜCHE. Die gesamte Haftung von Canon und seinen Drittlieferanten und Ihr exklusiver Anspruch liegt im Austausch des Mediums, das die BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG nicht erfüllt. Das Medium muss mit einer Kopie der Empfangsbestätigung oder einem anderen für Canon akzeptablen Beweis an eine Niederlassung von Canon in dem Land, in dem die Software erworben wurde, zurückgegeben werden. Die BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG tritt nicht in Kraft, wenn die Fehlfunktion des Mediums aus einem Unfall, Missbrauch oder fehlerhafter Anwendung der Software resultiert, und gilt nur für den ursprünglichen Benutzer der Software. 7. AUSSCHLUSS DER GEWÄHRLEISTUNG. BEI DER BESCHRÄNKTEN GEWÄHRLEISTUNG OBEN HANDELT ES SICH UM DIE EINZIGE GEWÄHRLEISTUNG FÜR SIE. SIE WIRD ANSTELLE ALLER GEWÄHRLEISTUNGEN, BEDINGUNGEN, DARSTELLUNGEN, VERPFLICHTUNGEN, BESTIMMUNGEN UND VORSCHRIFTEN BEREITGESTELLT, DIE SICH AUS STATUTEN, ALLGEMEINEN GESETZEN, HANDELSBRÄUCHEN ODER ANDERWEITIG ERGEBEN. ALLE DERARTIGEN MÖGLICHKEITEN WERDEN HIERMIT IM VOM GESETZ ZUGELASSENEN RAHMEN AUSGESCHLOSSEN. 8. SCHADENS- UND AUFWENDUNGSERSATZANSPRÜCHE. (1) Vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 2 wird die gesetzliche Haftung von Canon für Schadensersatz und Aufwendungsersatz wie folgt beschränkt: (a) Canon haftet der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis; (b) Canon haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis. (2) Die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Übernahme einer Garantie oder bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. (3) Sie sind verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und Minderung zu treffen. (4) Die Parteien vereinbaren, dass der typischerweise vorhersehbare Schaden gemäß Klausel Ziffer 1 (a) insgesamt das zweifache des Preises, den Sie für die Softwarelizenz oder das mit der Softwarelizenz zusammen erworbene Canon-Gerät gezahlt haben, nicht überschreitet. 9. Allgemeines: Dieser Vertrag beinhaltet die gesamte Vereinbarung zwischen Ihnen und Canon in Bezug auf die Software und ersetzt alle etwaigen vorherigen mündlichen oder schriftlichen Zusicherungen, Verträge oder Vereinbarungen in Bezug auf die Software. Keine Partei soll Rechte im Hinblick auf Erklärungen ihr gegenüber besitzen, auch dann nicht, wenn sie beim Abschluss dieses Vertrages darauf vertraut hat (es sei denn, dass eine solche Erklärung vorsätzlich falsch abgegeben wurde). Das einzige Recht einer Partei soll sich aus etwaigem Vertragsbruch im Hinblick auf Bestimmungen dieses Vertrages ergeben. Sollte zu einem beliebigen Zeitpunkt ein beliebiger Teil des Vertrages durch ein zuständiges Gericht ganz oder teilweise unter Aspekten des jeweils gültigen Rechts als ungesetzlich, unwirksam oder unvollstreckbar angesehen werden, beeinträchtigt dies die Gesetzlichkeit, Wirksamkeit und Vollstreckbarkeit von anderen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Das Unterlassen oder eine Verzögerung der Ausübung von Rechten oder Ansprüchen von Canon gemäß diesem Vertrag darf unter keinen Umständen als Verzicht auf derartige Rechte oder Ansprüche ausgelegt werden. Abänderungen dieses Vertrags sind unwirksam, es sei denn, sie erfolgen in schriftlicher Form und sind von einem von Canon hierzu autorisierten Vertreter unterzeichnet. Die Bestimmungen dieses Vertrages sind, soweit sie auf Canons Niederlassungen und/oder Tochtergesellschaften Bezug nehmen, für Canons Niederlassungen und/oder Tochtergesellschaften direkt anwendbar. Vermerk über beschränkte Rechte bei US-Regierungsbehörden Die für US-Regierungsbehörden bereitgestellte Software (gemäß Angeboten vom oder nach dem 1. Dezember 1995) wird mit den an anderer Stelle in diesem Vertrag beschriebenen, gewerblichen Lizenzrechten zur Verfügung gestellt. Die für US-Regierungsbehörden bereitgestellte Software (gemäß Angeboten vom oder nach dem 1. Dezember 1995) unterliegt BESCHRÄNKTEN RECHTEN, wie je nach Gültigkeit in FAR, 48 CFR 52.227-14 (JUNI 1987) oder DFAR, 48 CFR 252.227-7013 (OKTOBER 1988) beschrieben.